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Immobilienmakler/in


2. Anforderungen

Zulassung zum Beruf

Laut dem "Hoguet-Gesetz" vom 2. Januar 1970 und dem Anwendungsdekret muss der Immobilienmakler, um seinen Beruf ausüben zu können, im Besitz einer Berufskarte mit dem Vermerk "Transaktionen von Immobilien und gewerblichen Objekten" sein. 

Außerdem muss er folgende Bedingungen erfüllen: 

  • Er muss eine berufliche Befähigung (Diplom und/oder Berufserfahrung) vorweisen.
  • Er muss eine Finanzgarantie zur Absicherung der ihm anvertrauten Fremdmittel hinterlegen. Die Garantie beträgt mindestens 110.000 € für Makler, die Fremdmittel verwalten, 30.000 € für Makler, die keine Fremdmittel verwalten und mindestens 120.000 € für die Mitglieder des FNAIM (Berufsverband) als zusätzliche Sicherheit für den Kunden. Die Garantie erhöht sich danach um Tranchen von 20.000 € aufgrund des Umsatzes .
  • Er muss eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abschließen.
  • Er darf nicht mit einem Berufsverbot belegt sein.  

Die wichtigsten Pflichten des Immobilienmaklers. Er muss bestimmte Dokumente aushängen: 

  • die Nummer seiner Berufskarte
  • den Betrag seiner Finanzgarantie
  • den Namen und die Daten seiner Garantieeinrichtung
  • die Honorarsätze und deren Berechnung  

Er muss außerdem im Besitz eines einfachen oder ausschließlichen schriftlichen Mandats sein, das ihn berechtigt, zu verhandeln und Verpflichtungen einzugehen.

Körperliche Merkmale

  • Funktionstüchtigkeit und Belastbarkeit der Wirbelsäule
  • Normales, auch korrigiertes Hörvermögen
  • Normales, auch korrigiertes Sehvermögen  

Persönlichkeitsmerkmale

Nötige Fähigkeiten

  • Gesetzgebung des Immobilienwesens kennen
  • Verwaltungsarbeiten
  • Kenntnisse in Baukunde
  • Mietrecht kennen
  • Verschiedene Verkaufstechniken beherrschen
  • Verschiedene Werbestrategien kennen
  • Verhandlungstechniken
  • Kaufmännische Befähigung

Eigenschaften

  • gutes Personengedächtnis
  • planvolle, systematische Arbeitsweise
  • genaue, sorgfältige Arbeitsweise
  • Wirtschaftlich Denken
  • Leichter Umgang mit Mitmenschen
  • Gutes Personengedächtnis
  • Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit
  • Überzeugungskraft
  • Stressbeständig sein
  • Flexibel sein
  • Vertrauenerweckendes Auftreten
  • Gute Umgangsformen

Interessen

  • Neigung zum Beraten und Überzeugen
  • Neigung zum kaufmännischen orientierten Denken
  • Neigung zu planender, organisierender Tätigkeit
  • Vorliebe für Umgang mit Menschen  

Arbeitssituation

Da die Besichtigung von Immobilien oft erst abends oder am Wochenende möglich ist, müssen Immobilienmakler/innen mit unregelmäßigen Arbeitszeiten rechnen.

Immobilienmakler/innen erledigen ihre Aufgaben teilweise in Alleinarbeit, teilweise im Team mit Kollegen und Kolleginnen.  Sie haben Umgang mit Immobilienkunden, Eigentümern und Eigentümerinnen, Mietern und Mieterinnen und pflegen Kontakte zu Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen von Bauunternehmen, Banken, Versicherungen, Baubehörden und Notariaten.

Weitere Links
Le Forem - Dienst für Ausbildung und Beschäftigung der Wallonischen Region
VDAB - Flämischer Dienst für Vermittlung und Ausbildung
Actiris - Dienst der Region Brüssel für Arbeitsvermittlung
Eures - Das europäische Portal zur beruflichen Mobilität
Berufenet - Das Netzwerk für Berufe der Bundesagentur für Arbeit


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