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Immobilienmakler/in


3. Ausbildung / Studium

 

Ausbildungs- oder Studienmöglichkeiten in Belgien

Liste der Diplome die Zugang zum Beruf des Immobilienmaklers geben :

  • licencié ou docteur en droit
  • licencié en notariat
  • ingénieur commercial
  • licencié en sciences commerciales
  • licencié sciences économiques
  • licencié sciences économiques appliquées
  • ingénieur civil
  • ingénieur agronome
  • ingénieur chimiste et des industries agricoles
  • licencié en administration des affaires
  • licencié en urbanisme et aménagement du territoire
  • licencié en sciences, groupe géographie, option géométrie
  • licencié en géométrologie
  • architecte
  • ingénieur technicien ou industriel
  • gradué en immobilier
  • gradué en construction ou travaux publics
  • gradué en commerce
  • gradué en sciences juridiques
  • gradué en comptabilité
  • gradué en topographie
  • gradué en architecture
  • géomètre-expert immobilier délivré par le Jury central d'Etat
  • architecte d'intérieur
  • diplôme donnant accès à la profession d'expert comptable

    oder auch
  • in Besitz eines Meisterdiploms ‚Immobilienmakler“ sein.

 

Informationen für die Französischsprachige Gemeinschaft erteilt der Service d’information sur les études et les professions (SIEP), Informationen im Internet finden Sie unter www.agers.cfwb.be (l’enseignement en communauté française).

 

Die Anerkennung als Immobilienmakler

 

  1. Die Anerkennungsprozedur

Der Anwärter muss zunächst schriftlich ein Einschreibeformular bei der Exekutivkammer (CE) des Berufsinstituts der Immobilienmakler (IPI) anfordern, um sich auf die Liste der Praktikanten eintragen zu können. Dann muss er das ausgefüllte Formular mitsamt den erforderlich Unterlagen (Diplome, Bescheinigung der Sozialversicherungskasse, Führungszeugnis usw.) per Einschreiben an den Vorsitzenden des CE schicken. 

Der Anwärter wird vom CE vorgeladen und angehört. Das CE berät über den Antrag und trifft eine Entscheidung, die dem Anwärter per eingeschriebenem Brief mitgeteilt wird. Im Falle eines positiven Bescheids wird der Anwärter auf die Praktikantenliste gesetzt. 

Sobald er den positiven Bescheid erhalten hat und auf der Liste steht, ist es dem Anwärter bereits gestattet, haupt- oder nebenberuflich als selbstständiger Immobilienmakler tätig zu werden. Der Sekretär des Ausschusses übermittelt dem Anwärter nach Erhalt des positiven Bescheids ein Praktikumabkommen. 

Im Falle einer negativen Entscheidung des CE kann der Anwärter bei der Berufungskammer Einspruch einlegen. 

Der Praktikumsausschuss kommt ins Spiel, wenn alle notwendigen Schritte unternommen worden sind. Dieser Ausschuss wacht über die berufliche Ausbildung des Anwärters, die Einhaltung der Pflichten, den Ablauf des Praktikums und die Betreuung der Praktikanten. 

Der Praktikant muss binnen drei Monaten nach Erhalt des positiven Bescheids einen Praktikumbetreuer finden, den er frei wählen kann. Die Anerkennung des Praktikumbetreuers durch das CE unterliegt allerdings gewissen Bedingungen und muss auf formellen Wegen erfolgen. 

Das Praktikumabkommen zwischen dem Praktikanten und dem Praktikumbetreuer muss dem IPI in dreifacher Ausfertigung zugeschickt werden. Gültig ist es nur nach einer Untersuchung und der Genehmigung durch den Ausschuss. Ein Exemplar ist für den Praktikanten bestimmt, eines für den Praktikumbetreuer. Das dritte verbleibt beim IPI.

 

  1. Das Praktikumheft und der Bewertungsbericht

Nachdem alle diese Schritte unternommen worden sind, schickt der Praktikant dem IPI regelmäßig sein Praktikumheft zu (Praktikumheft: wöchentliche und vierteljährliche Berichte). Diese Berichte müssen vom Praktikumbetreuer mit unterzeichnet werden. 

Am Ende des Praktikumjahrs übermittelt der Praktikumbetreuer dem Ausschuss einen Bewertungsbericht und seine persönlichen Eindrücke. Aufgrund beider Bewertungen erstellt der Ausschuss ein Gutachten für das CE. 

Nach Anhörung des Praktikanten entscheidet das CE nach freiem Ermessen, ob dem formellen Antrag auf Eintragung ins Berufsverzeichnis stattgegeben wird. Die Entscheidung wird dem Praktikanten offiziell mitgeteilt. 

Im Falle einer Ablehnung seitens des CE kann der Praktikant bei der zuständigen Berufungskammer Einspruch einlegen.

 

Ausbildungs- oder Studienmöglichkeiten in Deutschland

Für die Arbeit als Immobilienmakler/in wird üblicherweise eine Aus- oder Fortbildung in der Immobilienwirtschaft erwartet. 

Immobilienkaufmann/-frau ist ein anerkannter Ausbildungsberuf.  Der Beruf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten in der Immobilienbrache ausgebildet.  

 

Anerkennung und Gleichstellung der Diplome

 

Für die Gleichstellung und Anerkennung von schulischen Abschlüssen (vom Primarschulabschluss bis zum Universitätsabschluss) in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist das Ministerium zuständig.  Dort sind auch weitere Informationen zu diesem Thema erhältlich.

 

 

 

 

Adressen & Kontakte
Weitere Links
Le Forem - Dienst für Ausbildung und Beschäftigung der Wallonischen Region
VDAB - Flämischer Dienst für Vermittlung und Ausbildung
Actiris - Dienst der Region Brüssel für Arbeitsvermittlung
Eures - Das europäische Portal zur beruflichen Mobilität
Berufenet - Das Netzwerk für Berufe der Bundesagentur für Arbeit


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