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Hebamme / Entbindungshelfer


1. Aufgaben und Tätigkeiten

Aufgaben

Hebammen betreuen werdende Mütter während der Schwangerschaft und bei der Entbindung. Außerdem versorgen sie Mutter und Kind nach der Geburt.

Hebammen betreuen Schwangere oft schon Wochen- oder Monatelang vor der Entbindung.  Sie geben Geburtsvorbereitungskurse, führen medizinische Untersuchungen während der Schwangerschaft durch und betreuen die Frauen auch auf psychologischer Ebene (Fragen beantworten, Ängste nehmen, …).  Bei Risikoschwangerschaften überwachen Hebammen die werdende Mutter gegebenenfalls auch stationär.

Hebammen begleiten Schwangere während des Geburtsvorganges.  Unproblematische Entbindungen führen sie selbständig durch, im Entbindungsraum eines Krankenhauses oder als Hausgeburt. Sie beruhigen die werdende Mutter, besprechen den kommenden Geburtsvorgang und leiten sie zu Atmungs- und Entspannungstechniken an. Außerdem informieren sie die Gebärende über die Möglichkeit, Arzneimittel zur Schmerzlinderung einzusetzen und verabreichen diese selber bzw. ziehen einen Anästhesisten hinzu. Gleichzeitig überwachen sie den gesundheitlichen Zustand der Gebärenden und des Kindes.

Gibt es bei Geburten Abweichungen vom normalen Verlauf, ziehen sie sofort einen Arzt oder eine Ärztin hinzu bzw. lassen die werdende Mütter in eine Klinik bringen. 

Nach der Geburt nabeln Hebammen das Neugeborene ab und versorgen es. Sie stellen Geschlecht, Gewicht, Größe und Kopfmasse sowie Reifezeichen wie Hautfestigkeit und Reflexe fest. 

Während der Wochenbettzeit betreuen und beraten Hebammen Mütter in den ersten Tagen nach der Geburt und stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Sie unterweisen in der Säuglingspflege, informieren über Vorsorgeuntersuchungen und kontrollieren die Entwicklung des Neugeborenen. Besonders die Hilfe beim Stillen spielt in dieser Zeit eine groß Rolle

Arbeitsmöglichkeiten

Hebammen arbeiten meist in Krankenhäusern. Sie können sich aber auch für die Selbständigkeit entscheiden.

Tätigkeiten

  • werdende Mütter während der Schwangerschaft selbstständig betreuen
  • Schwangeren- und Elternsprechstunden durchführen
  • zu schwangerschaftsgerechter Lebensführung beraten (Hygiene, Bekleidung, Medikamente, Ernährung)
  • über gesetzliche und soziale Hilfen für werdende Mütter informieren
  • Kurse für Geburtsvorbereitung halten, sowohl in eigener Regie als auch in Einrichtungen der Schwangeren- und Mütterberatung oder im Auftrag des Gesundheitsamtes
  • in der Schwangerschaftsgymnastik Entspannungs- und Atemtechniken anleiten
  • über Schwangerschafts- und Geburtsablauf informieren
  • hinsichtlich der Umstellung auf Elternrolle sowie Säuglingspflege und -erziehung beraten
  • Vorsorgeuntersuchungen selbstständig durchführen
  • Personalien und Schwangerschaftsvorgeschichte aufnehmen
  • Leibesumfang, Gewicht, Beckenmaße, Herz- und Blutdruck der Schwangeren untersuchen
  • Urin- und Blutuntersuchungen auf Blutgruppe, Rhesusfaktor veranlassen
  • Herztöne, Lage und Größe des Kindes kontrollieren
  • Risikoschwangerschaften nach ärztlicher Anordnung überwachen
  • alle Befunde und Maßnahmen vorschriftengerecht dokumentieren und protokollieren (Mutterschaftspass der jeweiligen Schwangeren führen)
  • in Kliniken die Ärzte und Ärztinnen bei der geburtshilflichen Diagnostik unterstützen
  • Risikoschwangerschaften auch stationär überwachen; bei Abweichungen den Arzt bzw. die Ärztin hinzuziehen
  • normale Entbindungen im Entbindungsraum oder als Hausentbindung selbstständig leiten
  • werdende Mütter bei Beginn der Geburt auf die Entbindung vorbereiten
  • Gebärende zum geburtsfördernden Verarbeiten der Wehen und zur Bauchatmung anleiten; für adäquate Lagerung sorgen
  • Gebärende zur Darm- und Blasenleerung und zu einem Bad veranlassen
  • Geburtsablauf besprechen
  • zur aktiven Mitarbeit ermutigen
  • Ängste lindern; ggf. Gebärende beruhigen
  • ggf. bei schmerzlindernden Anästhesie-Maßnahmen assistieren
  • beim Austritt des Kindes helfen und manuellen Dammschutz durchführen
  • Pflegemaßnahmen für Mütter und Kinder vorbereiten
  • Gesundheitszustand der Gebärenden und Kinder sowie die Wehen überwachen
  • Neugeborene und Entbundene selbstständig versorgen
  • Abnabeln und versorgen
  • Geschlecht, Gewicht, Länge, Kopfumfang und Reifezeichen wie Hautfestigkeit und Reflexe überprüfen
  • auf eventuelle Missbildungen untersuchen
  • Neugeborene an die Mütter anlegen; Mütter zum ersten Stillen anleiten
  • Abweichungen bei der Geburt, bei den Neugeborenen, bei den Frischentbundenen erkennen und ggf. sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen
  • Entbindungsbetten und Geräte reinigen
  • bei ärztlichen Geburtshilfemaßnahmen assistieren
  • bei operativen Entbindungen, Narkosen, Infusionen und anderen ärztlichen Maßnahmen sowie Notfallmaßnahmen helfen (bei Dammnähten, Reanimationsmaßnahmen assistieren; apparative Überwachung übernehmen; Frühgeborenentransporte organisieren)
  • Wochenpflege, Nachsorge und Neugeborenenpflege selbstständig durchführen
  • Wöchnerinnen während der ersten zehn Tage nach der Entbindung betreuen und beraten
  • Temperatur, Puls, Blutdruck, Gebärmutterrückbildung, Darmtätigkeit, Gewicht, Heilungsprozess untersuchen
  • zur Rückbildungsgymnastik, zum Stillen und zur Neugeborenenversorgung anleiten
  • gesunde Neugeborene pflegen und überwachen (z.B. Temperatur messen, Gewicht kontrollieren)
  • Mütter in Pflege und Ernährung der neugeborenen Kinder unterweisen und über pädiatrische Vorsorgeuntersuchungen sowie die Mütterberatung der Gesundheitsämter informieren
  • als Bezugsperson zur Verfügung stehen
     

Arbeitsmittel und Objekte

  • Blutdruckmessgeräte
  • Waage
  • Herztonwehenschreiber
  • Geburtshilfliche Bestecke (Nabelschnurscheren, Geburtszange …)
  • Gewissen Medikation in Falle eines Notfalls

Weitere Links
Le Forem - Dienst für Ausbildung und Beschäftigung der Wallonischen Region
VDAB - Flämischer Dienst für Vermittlung und Ausbildung
Actiris - Dienst der Region Brüssel für Arbeitsvermittlung
Eures - Das europäische Portal zur beruflichen Mobilität
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