Verkäufer/in
3. Ausbildung / Studium
Lehrausbildung: Einzelhandel
Der Einzelhandel umfasst sowohl ein immer breiteres Feld kommerzieller kundenorientierter Tätigkeiten als auch vermehrt branchenspezifische Fachrichtungen, die besondere Anforderungen an qualifizierte Mitarbeiter/innen in Sachen Verkaufstechniken und Warenkunde stellen. Es werden in der Lehre deshalb folgende Fachrichtungen als Berufsuntergruppen unterschieden:
- Lebensmittelfachverkäufer/in
- Textilfachverkäufer/in
- Automobilfachverkäufer/in
- Fachverkäufer/in für Elektro-, Elektronik- und Haushaltswaren
- Eisen- und Hartwarenfachverkäufer/in
- Einrichtungsfachverkäufer/in
- Baustofffachverkäufer/in
- Schreib- und Spielwarenfachverkäufer/in
- Sanitärfachverkäufer/in
- Schuhfachverkäufer/in
- Tierzubehörfachverkäufer/in
Ausbildungsort
ZAWM Eupen
ZAWM Sankt Vith
Zulassungsbedingungen
Um einen Lehrvertrag abzuschließen, muß man das 15. Lebensjahr bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem die Lehre beginnt, vollendet haben. Ferner sind das Grundschulzeugnis und das zweite Jahr der allgemeinbildenden Sekundarschule (2.A) oder ein drittes berufliches Jahr (3.B) nachzuweisen. Ist dies nicht der Fall, kann eine Aufnahmeprüfung erfolgen. Für gewisse Berufe werden die Zugangsbedingungen strenger gehandhabt.
Dauer
Ein Lehrvertrag dauert im Prinzip drei Jahre. Während zwei Halbtagen pro Woche erhalten die Lehrlinge Unterricht in Fachtheorie, Fachpraxis und Allgemeinkenntnissen. In den Allgemeinkenntnissen werden insbesondere Deutsch, Mathematik, Wissenschaften, Handel, Aktualität, Recht und Zweitsprache unterrichtet. Die Kurse der Lehrlingsausbildung entsprechen der Gesetzgebung über die Teilzeitschulpflicht.
Schulische Anerkennung
Seit dem Jahr 2009 wird Gesellenzeugnis gleichgestellt mit dem schulischen Abschluss 6B (sechstes Jahr des beruflichen Sekundarunterrichtes) für all diejenigen, die vorab einen Abschluss der 3A oder 4B haben. Lehrlinge können somit, mittels erfolgreichen Abschlusses einer 7B den Zugang zum Hochschulstudium erhalten.
Inhalt
- Kunst des Verkaufens
- Kundenempfang
- Kundenwunsch
- Artikel vorschlagen und argumentieren
- Ergänzungsartikel verkaufen
- Artikel verpacken
- Verkäufe registrieren
- Anzahlung annehmen
- Rechnung ausstellen
- Bestellung annehmen
- Annahme von Reklamationen
- Warenaustausch durchführen
- Selbständigkeit und Verantwortung
- Produktivität und Rentabilität
- Ordnung und äußere Erscheinung
- Motivation und Fachinteresse
- Berufbezogenes Rechnen
- Geschäftsführung
Spezifische Warenkunde (zusätzlich)
- Automobilfachverkäufer/in:
- KfZ-Versicherungen: Haftpflicht- und Kaskoversicherungen
- Autofinanzierungen: Vom Kredit bis zum Leasing
- Technische Grundlagen des KfZ und KfZ-Zubehör
- Produktspezifische technische Grundlagen
- Überbetriebliches Praxismodul: Hersteller- und Produktschulungen
- KfZ-Zulassung
- Fachübergreifende Sicherheit im Betrieb
- Lebensmittelfachverkäufer/in:
- Fachtypische Hygienevorschriften, ggf. HACCP-Normen
- Produkteigenschaften der Grundprodukte (vom Basisstoff bis zum Fertigprodukt)
- Grundlagen der Fertigungstechniken
- Grundlagen der Ernährungslehre
- Lebensmittelverordnung
- Eisen- und Hartwarenfachverkäufer/in
- Fachverkäufer/in für Elektro-, Elektronik- und Haushaltswaren:
- Technisches Produktverständnis
- Spezifische Sicherheitsaspekte
- Technische Beratung
- Textilfachverkäufer/in
- Textile Faserstoffe und deren Aufbau sowie Textilveredlung
- Pflegeeigenschaften von Bekleidungstextilien
- Eigenschaften und Wert der Ware
- Passformen und Trageeigenschaften
- Textilkennzeichnungen und Maßangabe
- Baustofffachverkäufer/in
- Verkauf an Handwerker und Fachpublikum
- Lagerverkauf
- Umgang mit dem Gabelstapler
- Spezifische Materialkunde
- Maß- und Gewichtseinheiten
- Sicherheitskoordination
Für die Gleichstellung und Anerkennung von schulischen Abschlüssen (vom Primarschulabschluss bis zum Universitätsabschluss) in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist das Ministerium zuständig. Dort sind auch weitere Informationen zu diesem Thema erhältlich.