Maurer/in
3. Ausbildung / Studium
Rohbau
Schule
IDGS - Institut der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Sonderunterricht
Zulassungsbedingungen
Der Sonderunterricht richtet sich an alle Jugendliche, die dem normalen Unterricht aus diversen Gründen nicht folgen können. Das Kind muss von einem PMS-Zentrum untersucht werden, welches dann die Sonderschulbedürftigkeit feststellt. Die berufliche Abteilung kann ab dem 13. Lebensjahr besucht werden.
Dauer
Vier Ausbildungsjahre nach einem ersten Beobachtungsjahr.
Inhalt
Fach |
1. Jahr |
2. Jahr |
3. Jahr |
4. Jahr |
Religion / Moral |
2 |
2 |
2 |
2 |
Deutsch |
4 |
3 |
3 |
2 |
Mathematik |
4 |
3 |
3 |
2 |
Französisch |
2 |
1 |
1 |
1 |
Wissenschaften / Erdkunde |
1 |
- |
1 |
- |
Geschichte |
- |
1 |
- |
1 |
Turnen |
4 |
4 |
3 |
2 |
Zeichnen |
1 |
1 |
- |
- |
Musik |
1 |
1 |
- |
- |
Familienerziehung |
- |
- |
- |
- |
Arbeitsmethode |
- |
- |
- |
- |
Praktische Fächer |
|
|
|
|
Bau |
13 |
16 |
19 |
19 |
Arbeitsmethode |
1 |
1 |
1 |
2 |
Technisches Zeichnen |
1 |
1 |
1 |
2 |
Technologie |
1 |
1 |
1 |
2 |
Lehrausbildung: Maurer
Ausbildungsort
ZAWM Eupen
Zulassungsbedingungen
Um einen Lehrvertrag abzuschließen, muß man das 15. Lebensjahr bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem die Lehre beginnt, vollendet haben. Ferner sind das Grundschulzeugnis und das zweite Jahr der allgemeinbildenden Sekundarschule (2.A) oder ein drittes berufliches Jahr (3.B) nachzuweisen. Ist dies nicht der Fall, kann eine Aufnahmeprüfung erfolgen. Für gewisse Berufe werden die Zugangsbedingungen strenger gehandhabt.
Dauer
Der Lehrvertrag dauert drei Jahre. Während zwei Halbtagen pro Woche erhalten die Lehrlinge Unterricht in Fachtheorie, Fachpraxis und Allgemeinkenntnissen.
Schulische Anerkennung
Seit dem Jahr 2009 wird Gesellenzeugnis gleichgestellt mit dem schulischen Abschluss 6B (sechstes Jahr des beruflichen Sekundarunterrichtes) für all diejenigen, die vorab einen Abschluss der 3A oder 4B haben. Lehrlinge können somit, mittels erfolgreichen Abschlusses einer 7B den Zugang zum Hochschulstudium erhalten.
Inhalt
Theoretische Fachkenntnisse
- Kenntnis der Materialien
- Bezeichnung, Struktur, Zusammensetzung, Herkunft, Arten, Eigenschaften, Mängel, Aufbewahrung und Handelsmasse von :
- Gebrannten Materialien
- Natursteinen
- Bindemitteln
- Presssteinen
- Isolationsstoffen
- Hölzer
- Sonstige Materialien
- Betriebsausrüstung
- Bezeichnung, Verwendung und Instandhaltung des Handwerkzeugs, des Bauplatzmaterials, der Bauplatzmaschinen
- Kräfte und ihrer Elemente
- Hydrostatikprinzip
- Elektrizität
- Bindemittel
- Grundkenntnis der Bodenfestigkeit und die Berechnung einfacher Fundamente
- Berechnung von Oberflächen, Rauminhalten und Gewichten
- Kaminrohre
- Thermische und akustische Isolierung
- Treppen
- Normung
- Technische Begriffe
- Baugesetzgebung
- Spezifische Sozialgesetzgebung
- Verwaltung
- Arbeitsorganisation
- Berufs- und Wirtschaftsverbände
- Technologie
- Baustellenorganisation
- Lage der zu errichtenden Bauten
- Erdarbeiten
- Vorbereitung und Verwendung der verschiedenen Mörtel- und Betonsorten
- Fundamente
- Maurerarbeiten
- Stahlbetonarbeiten
- Bauten aus Naturstein
- Treppen
- Abwässerableitung
- Anbringung von Betonplatten und vorgefertigten Teilen
- Anbringung von Dielenträgern und Eisenpfosten
- Konstruktion üblicher Dachbeläge
- Hydrofugation der Keller, Gruben und Mauern
- Thermische und akustische Isolation
- Ausbauarbeiten
- Hygiene und Sicherheit am Arbeitsplatz
- Fachzeichnen
Grundausbildung zum/zur Maurer/in
Zulassungsbedingungen
Die Ausbildung richtet sich an Arbeitssuchende und Hilfsarbeiter. Letztere werden auf Anfrage ihres Arbeitgebers ausgebildet. Einstiegsvoraussetzungen sind körperliche Eignung und handwerkliches Geschick.
Ausbildungsort
Berufsbildungszentrum Baufach
Dauer
31 Wochen + 4 Wochen Praktikum
circa 80 % Praxis, 20 % Theorie
Inhalt
Die Ausbildung setzt sich aus 8 Modulen zusammen:
- Mauerwerk aus kleinformatigen Steinen (320 St.)
- Mauerwerk aus großformatigen Steinen (80 St.)
- Mauerwerk aus Natursteinen (160 St.)
- Mauerwerk aus Gasbeton (40 St.)
- Zweischaliges Mauerwerk (360 St.)
- Putz – Platten – Entwässerung (120 St.)
- Betonbau (120 St.)
- Estrich (40 St.)
Abschluss
Zertifikat, anerkannt durch den Bausektor
Kosten
Für Arbeitslose ist die Ausbildung kostenlos. Ein Abkommen existiert zwischen dem Arbeitsamt und dem Fonds de Formation de la Construction. Dieser zahlt dem Arbeitgeber Prämien, wenn er seine Arbeiter ausbilden lässt.
Der Abkommen des Bausektors 2001-2002 sieht Ausbildungsverträge für Arbeitssuchende in der Deutschsprachigen Gemeinschaft vor.
Es handelt sich um eine Lehre am Bau (Régime Apprentissage Construction):
Ziel: Ausbildung eines unqualifizierten Jugendlichen
Zielgruppe: unqualifizierte Arbeitssuchende im Alter von 18 bis 25 Jahren
Lehrzeit: 6 bis 18 Monate
Ausbildungszentrum: Arbeitsamt der DG
Der FFC sieht noch weitere Ausbildungsverträge vor, diese sind jedoch nicht in der Deutschsprachigen Gemeinschaft anwendbar. Weitere Informationen erteilt der Fonds de formation professionnelle de la Construction.
Für die Gleichstellung und Anerkennung von schulischen Abschlüssen (vom Primarschulabschluss bis zum Universitätsabschluss) in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist das Ministerium zuständig. Dort sind auch weitere Informationen zu diesem Thema erhältlich.