Bodenleger/in
3. Ausbildung / Studium
Lehrausbildung: Tapezierer - Bodenbeleger
Ausbildungsort
ZAWM Eupen
Zulassungsbedingungen
Um einen Lehrvertrag abzuschließen, muß man das 15. Lebensjahr bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem die Lehre beginnt, vollendet haben. Ferner sind das Grundschulzeugnis und das zweite Jahr der allgemeinbildenden Sekundarschule (2.A) oder ein drittes berufliches Jahr (3.B) nachzuweisen. Ist dies nicht der Fall, kann eine Aufnahmeprüfung erfolgen. Für gewisse Berufe werden die Zugangsbedingungen strenger gehandhabt.
Dauer
Ein Lehrvertrag dauert im Prinzip drei Jahre. Während zwei Halbtagen pro Woche erhalten die Lehrlinge Unterricht in Fachtheorie, Fachpraxis und Allgemeinkenntnissen. In den Allgemeinkenntnissen werden insbesondere Deutsch, Mathematik, Wissenschaften, Handel, Aktualität, Recht und Zweitsprache unterrichtet. Die Kurse der Lehrlingsausbildung entsprechen der Gesetzgebung über die Teilzeitschulpflicht.
Schulische Anerkennung
Seit dem Jahr 2009 wird Gesellenzeugnis gleichgestellt mit dem schulischen Abschluss 6B (sechstes Jahr des beruflichen Sekundarunterrichtes) für all diejenigen, die vorab einen Abschluss der 3A oder 4B haben. Lehrlinge können somit, mittels erfolgreichen Abschlusses einer 7B den Zugang zum Hochschulstudium erhalten.
Inhalt
Theoretische Fachkenntnisse
- Materialien
- Wandbehänge
- Bodenbeläge
- Teppichböden
- Untertapeten für Wandbehänge
- Unterlagen für Bodenbeläge
- Materialien zur Vorbereitung des Untergrundes
- Betriebsausrüstung
- Theorie
- Kenntnis der Stilrichtungen
- Kenntnis der Farben
- Kenntnisse der physikalischen und chemischen Vorgänge
- Technologie
- Begründete und überlegte Kenntnis der Arbeiten die der Anbringung der Behänge und Beläge vorangehen
- Begründete und überlegte Kenntnis der Tapezierarbeiten und der Bodenverlegung
- Begründete und überlegte Kenntnis des Unterhalts der oben genannten Behänge und Beläge
- Berechnung der erforderlichen Materialmengen
- Fachzeichnen
- Hygiene und Sicherheit am Arbeitsplatz
Lehrausbildung : Parkettverleger
Ausbildungsort
ZAWM Sankt Vith
Zulassungsbedingungen
Um einen Lehrvertrag abzuschließen, muß man das 15. Lebensjahr bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem die Lehre beginnt, vollendet haben. Ferner sind das Grundschulzeugnis und die zwei ersten Sekundarschuljahre nachzuweisen. Für Interessenten aus dem beruflichen Sekundarunterricht gilt, daß das zweite Sekundarjahr bestanden werden muß. Ist dies nicht der Fall, kann eine Aufnahmeprüfung erfolgen.
Für gewisse Berufe werden die Zugangsbedingungen strenger gehandhabt.
Dauer
Ein Lehrvertrag dauert im Prinzip drei Jahre. Während zwei Halbtagen pro Woche erhalten die Lehrlinge Unterricht in Fachtheorie, Fachpraxis und Allgemeinkenntnissen. In den Allgemeinkenntnissen werden insbesondere Deutsch, Mathematik, Wissenschaften, Handel, Aktualität, Recht und Zweitsprache unterrichtet. Die Kurse der Lehrlingsausbildung entsprechen der Gesetzgebung über die Teilzeitschulpflicht.
Schulische Anerkennung
Seit dem Jahr 2009 wird Gesellenzeugnis gleichgestellt mit dem schulischen Abschluss 6B (sechstes Jahr des beruflichen Sekundarunterrichtes) für all diejenigen, die vorab einen Abschluss der 3A oder 4B haben. Lehrlinge können somit, mittels erfolgreichen Abschlusses einer 7B den Zugang zum Hochschulstudium erhalten.
Inhalt
Theoretische Fachkenntnisse
- (Roh-)Materialien
- Eiche
- Tropenholz
- Platten und Triplex für Unterparkett
- Verschiedene Leime
- Eisenwaren (Nägel …)
- Pflege- und Schutzprodukte
- Andere Unterparkette
- Standard Größen
- Betriebsausrüstung
- Lager
- Handwerkzeug
- Maschinen - Werkzeug
- Technologie
- Theorie
- Fachzeichnen
- Hygiene und Sicherheit am Arbeitsplatz
Für die Gleichstellung und Anerkennung von schulischen Abschlüssen (vom Primarschulabschluss bis zum Universitätsabschluss) in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist das Ministerium zuständig. Dort sind auch weitere Informationen zu diesem Thema erhältlich.