Heizungs- und Sanitärinstallateur/in
3. Ausbildung / Studium
Ausbildungsort
ZAWM Eupen
Zulassungsbedingungen
Um einen Lehrvertrag abzuschließen, muß man das 15. Lebensjahr bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem die Lehre beginnt, vollendet haben. Ferner sind das Grundschulzeugnis und das zweite Jahr der allgemeinbildenden Sekundarschule (2.A) oder ein drittes berufliches Jahr (3.B) nachzuweisen. Ist dies nicht der Fall, kann eine Aufnahmeprüfung erfolgen. Für gewisse Berufe werden die Zugangsbedingungen strenger gehandhabt.
Dauer
Ein Lehrvertrag dauert im Prinzip drei Jahre. Während zwei Halbtagen pro Woche erhalten die Lehrlinge Unterricht in Fachtheorie, Fachpraxis und Allgemeinkenntnissen. In den Allgemeinkenntnissen werden insbesondere Deutsch, Mathematik, Wissenschaften, Handel, Aktualität, Recht und Zweitsprache unterrichtet. Die Kurse der Lehrlingsausbildung entsprechen der Gesetzgebung über die Teilzeitschulpflicht.
Besonderes
Da die beiden Berufe Heizungsbauer und Sanitärinstallateur stark verbrüderte Berufe sind, kann man nach Abschluss des Gesellenbriefes für einen Beruf ein weiteres Jahr anhängen, um auch den Gesellenbrief in dem anderen Beruf zu erwerben.
Bsp.: 3 Jahre Lehre im Heizungsbau, dann ein weiteres Jahr als Sanitärinstallateur oder 3 Jahre Lehre im Sanitärbereich, dann ein weiteres Jahr als Heizungsbauer.
In diesem 4. Jahr folgt der Schüler dem Unterricht des dritten Lehrjahres. Für die Abschlussprüfung muss der Stoff von allen 3 Lehrjahren gelernt werden.
Schulische Anerkennung
Seit dem Jahr 2009 wird Gesellenzeugnis gleichgestellt mit dem schulischen Abschluss 6B (sechstes Jahr des beruflichen Sekundarunterrichtes) für all diejenigen, die vorab einen Abschluss der 3A oder 4B haben. Lehrlinge können somit, mittels erfolgreichen Abschlusses einer 7B den Zugang zum Hochschulstudium erhalten.
Inhalt
Fachkenntnisse
- Grundstoffe und Handelsprodukte
- Grundstoffe und Handelsprodukte
- Betriebsausrüstung
- Geräte und Maschinen
- Werkstatt und Bauplatz
- Theorie und Technologie
- Bauterminologie
- Elemente der angewandten Physik
- Elemente der angewandten Chemie
- Elemente der angewandten Elektrizität
- Fachbezogenes Rechnen
- Die Wärmeerzeugung
- Die Wärmebeförderung
- Die Wärmeabgabe
- Die Installationssysteme
- Fachzeichnen
- Hygiene und Sicherheit am Arbeitsplatz
Lehrausbildung: Installateur/in von sanitären Anlagen
Ausbildungsort
ZAWM Eupen
Zulassungsbedingungen
Um einen Lehrvertrag abzuschließen, muß man das 15. Lebensjahr bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem die Lehre beginnt, vollendet haben. Ferner sind das Grundschulzeugnis und die zwei ersten Sekundarschuljahre nachzuweisen. Für Interessenten aus dem beruflichen Sekundarunterricht gilt, daß das zweite Sekundarjahr bestanden werden muß. Ist dies nicht der Fall, kann eine Aufnahmeprüfung erfolgen.
Für gewisse Berufe werden die Zugangsbedingungen strenger gehandhabt.
Dauer
Ein Lehrvertrag dauert im Prinzip drei Jahre. Während zwei Halbtagen pro Woche erhalten die Lehrlinge Unterricht in Fachtheorie, Fachpraxis und Allgemeinkenntnissen. In den Allgemeinkenntnissen werden insbesondere Deutsch, Mathematik, Wissenschaften, Handel, Aktualität, Recht und Zweitsprache unterrichtet. Die Kurse der Lehrlingsausbildung entsprechen der Gesetzgebung über die Teilzeitschulpflicht.
Besonderes
Da die beiden Berufe Heizungsbauer und Sanitärinstallateur stark verbrüderte Berufe sind, kann man nach Abschluss des Gesellenbriefes für einen Beruf ein weiteres Jahr anhängen, um auch den Gesellenbrief in dem anderen Beruf zu erwerben.
Bsp.: 3 Jahre Lehre im Heizungsbau, dann ein weiteres Jahr als Sanitärinstallateur oder 3 Jahre Lehre im Sanitärbereich, dann ein weiteres Jahr als Heizungsbauer.
In diesem 4. Jahr folgt der Schüler dem Unterricht des dritten Lehrjahres. Für die Abschlussprüfung muss der Stoff von allen 3 Lehrjahren gelernt werden.
Inhalt
Theoretische Kenntnisse
- Grundstoffe und Handelsprodukte
- Die Leitungen
- Die Geräte (Armaturen, Ventile, Pumpen, Wasserheizgeräte, Becken, Waschmaschine …)
- Die sanitären Zubehörteile
- Die Brandschutzinstallationen
- Die Verbindungs-, Befestigungs-, Schutz- und Isolationsprodukte
- Betriebsausrüstung
- Handwerkzeug und Maschinen
- Werkstatt und Bauplatz
- Theorie
- Maßeinheiten
- Physikalische Kenntnisse in Zusammenhang mit dem Beruf
- Chemische Kenntnisse in Zusammenhang mit dem Beruf
- Kenntnisse der Elektrizität in Zusammenhang mit dem Beruf
- Terminologie
- Elemente der Betriebsleitung
- Technologie
- Planung und Vorbereitung der Arbeit
- Die Abwasserableitung und die Leitungsbelüftung
- Kaltwasserversorgung und -verteilung
- Warmwassergewinnung und -verteilung
- Der Wasserhub und die Anhebung des Wasserdrucks
- Die sanitären Einrichtungen
- Isolation der Leitungen
- Wartung und Reparatur der Installation
- Zeichnen
- Geometrisches Zeichnen
- Fachzeichnen
- Hygiene und Sicherheit
Für die Gleichstellung und Anerkennung von schulischen Abschlüssen (vom Primarschulabschluss bis zum Universitätsabschluss) in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist das Ministerium zuständig. Dort sind auch weitere Informationen zu diesem Thema erhältlich.