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Landvermesser/in


1. Aufgaben und Tätigkeiten

Aufgaben

Bevor ein Haus oder eine Straße gebaut wird, neue Schienen verlegt werden, die Grenzen von Liegenschaften zu bestimmen sind oder Eigentum an Grundstücken zu sichern ist, sind Landvermesser/innen im Einsatz, um die genaue Lage, Höhe und Fläche zu berechnen. Ihre Daten bilden die Grundlage für Liegenschaftskataster und Planungsunterlagen sowie für Bauvorhaben bzw. den Nachweis von Eigentumsrechten an Grund und Boden.
Oftmals liegen bereits frühere Vermessungsergebnisse vor. Diese Unterlagen muss der Landvermesser bzw. die Landvermesserin heraussuchen und auswerten.
Dann vermessen sie vor Ort die Länge, Neigung und die diversen Höhen eines Geländes oder den Grenzverlauf eines Grundstücks. Sie überprüfen die Lage der bestehenden Vermessungspunkte mit mechanischen, optischen oder elektronischen Instrumenten.Zudem bringen sie fehlende Messpunkte bzw. neue Vermarkungen an.
Zunehmend greifen sie auf modernste Messinstrumente zurück, etwa auf elektronische Tachymeter, Satellitenmessverfahren wie GPS oder Laserscanning.
Jeder Handgriff muss sitzen, es geht um millimetergenaue Messungen. Jede noch so kleine Abweichung kann zu fehlerhaften Ergebnissen führen und die Daten unbrauchbar machen.
Im Büro werten Landvermesser/innen die im Gelände ermittelten Messdaten in Einzelarbeit zeichnerisch und rechnerisch aus. Heutzutage ist der Computer ihr wichtigstes Arbeitsmittel beim Erstellen bzw. Aktualisieren von Karten und Plänen. Mit vermessungstechnischen Datenverarbeitungsprogrammen und unter Einsatz moderner CAD-Technik bereiten sie die Messergebnisse auf.
Aber auch mit Hilfe von Bleistift und Tusche fertigen sie Pläne und Karten an bzw. bringen sie auf den neuesten Stand. Sie tragen die erhobenen Zahlenwerte maßstabsgetreu ein und stellen die vermessenen Höhen und Geländeprofile dar. Die Ergebnisse stellen Landvermesser/innen für die Auftraggeber zusammen und kopieren, dokumentieren, archivieren und verwalten die Pläne und Karten.

Immobilienexperten bzw. –expertinnen erstellen Gutachten für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken, von Mieten und Pachten. Mit ihren wirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Fachkenntnissen sind sie vor allem für Eigentümer großer Immobilienbestände, Kreditinstitute und Versicherungsgesellschaften kompetente Ansprechpartner.

Sie werden auch bei Vermögensauseinandersetzungen wie Erbfall oder Scheidung und bei Zwangsenteignungen zu Rate gezogen.

Immobilienexperten bzw. –expertinnen sind häufig auch bei der Festlegung von Schadenschätzungen durch Wasser, Sturm, Renovierungen … erster Ansprechpartner.


Arbeitsmöglichkeiten

Landvermesser/innen finden Beschäftigung in folgenden Bereichen:

  • Immobilienwesen
  • Landvermessungs- oder Katasterämter
  • Öffentliche Verwaltungen
  • Justizwesen
  • Vermessungsbüro (als Selbständige)

Seit 1995 ist der Beruf des selbständigen Landvermessers ein geschützter Beruf.

Tätigkeiten

  • Arbeiten vorbereiten
    • Aufträge entgegennehmen und besprechen
    • Arbeitsunterlagen beschaffen und auswerten
  • Vermessungen durchführen
    • Lage- und Höhemessungen ausführen
    • Bestehende Gebäude aufmessen
    • Bauvorhaben abstecken
    • Festpunkte für die Vermessungen, sog. Vermarkungen, einbringen
    • Topografische Feldvergleiche durchführen
  • erfasste Daten auswerten, verarbeiten und verwalten
    • vermessungstechnische Berechnungen durchführen und kontrollieren
    • Katasterkarten und Katasterunterlagen herstellen und aktualisieren
    • Pläne herstellen und aktualisieren
  • Vermessungstechnische Tätigkeiten bei der Planung, Absteckung, Überwachung und Rekonstruktion von Bauwerken, Verkehrswegen, Brücken, Talsperren, Kraftwerke, Industrieanlagen, … durchführen
  • Expertisen erstellen
    • Wert des Eigentums bewerten
    • Verwaltungsaufgaben übernehmen
    • Bewertung von evt. Schäden
    • Aufteilung des Grundstückes oder der Immobilie

Arbeitsmittel und Objekte

  • Katasterkarten
  • Topografische Karten
  • Pläne
  • Verschiedene Materialien zur Vermarkung
  • Verschiedene Messgeräte
  • Büro- und Telekommunikationsmittel
  • Gesetzestexte

Weitere Links
Le Forem - Dienst für Ausbildung und Beschäftigung der Wallonischen Region
VDAB - Flämischer Dienst für Vermittlung und Ausbildung
Actiris - Dienst der Region Brüssel für Arbeitsvermittlung
Eures - Das europäische Portal zur beruflichen Mobilität
Berufenet - Das Netzwerk für Berufe der Bundesagentur für Arbeit


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