Berufssoldat/in
3. Ausbildung / Studium
Alle Prüfungen können in deutscher Sprache abgelegt werden.
Für die Ausbildung muss der Anwärter sich aber für die französische bzw. niederländische Sprache entscheiden.
Zulassungsbedingungen
- Belgier oder Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sein
- Im Jahr der Einberufung höchstens 33 Jahre alt sein (25 Jahre für Piloten)
- Eine Grundauswahlprüfung (medizinische Untersuchung, Konditionstests und mehrere psychotechnischen Examen) bestehen
Erforderliches Studienniveau
Bei jeder Rekrutierung sind spezifische Erfordernisse in bezug auf die vorzulegenden Diplome festgelegt.
- Der Freiwilligenanwärter muss mindestens eine Bescheinigung des Primarschulwesens vorlegen
- Der Unteroffiziersanwärter muss mindestens eine Bescheinigung des 4. Jahres des Sekundarschulwesens vorlegen
- Der Offiziersanwärter muss eine Bescheinigung vorlegen, die ihn zu einem Hochschulstudium berechtigt
Um Einzelheiten zu den Rekrutierungsprozeduren in Erfahrung zu bringen, solltest du dich an das Haus der Verteidigung – Informationszentrum in Lüttich werden. Dort stehen Berater zu deiner Verfügung, um mit dir die Prozeduren und Möglichkeiten zu erörtern.
Um eine Kandidatur einreichen zu dürfen, müssen sie ihr Diplom in Belgien anerkennen lassen. Für die Gleichstellung und Anerkennung von schulischen Abschlüssen (vom Primarschulabschluss bis zum Universitätsabschluss) in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist das Ministerium zuständig. Dort sind auch weitere Informationen zu diesem Thema erhältlich.