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Fahrlehrer/in


3. Ausbildung / Studium

Ausbildungs- oder Studienmöglichkeiten in Belgien

Um Fahrlehrer/in zu werden , muss man das 21. Lebensjahr erreicht haben und – natürlich – im Besitz des Führerscheins sein. Außerdem muss man Besitzer eines beruflichen Eignungsdiploms sein. Diese Prüfungen werden durch den Föderalen Öffentlichen Dienst Mobilität und Transportwesen (Service Public Fédéral Mobilité & Transport) organisiert.

Vor Prüfungsbeginn muss der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin eine ärztliche Untersuchung gemacht haben und ein Führungszeugnis abgegeben haben.

Es gibt 5 Prüfungen (jeweils unterteilt in einen schriftlichen und mündlichen Teil, einem Praktikum in einer Fahrschule und einer praktischen Prüfung):

  • Prüfung I: berechtigt zum Fahrschuldirektor
  • Prüfung II: Fahrlehrer/in für den praktischen Unterricht
  • Prüfung III: Fahrlehrer/in für den theoretischen Unterricht
  • Prüfung IV: Fahrlehrer/in für Motorrad
  • Prüfung V: Fahrlehrer für Schwerkraftfahrzeuge

Weitere Informationen gibt die Fédération des Auto-écoles agréées (FAA).

Ausbildungs- oder Studienmöglichkeiten in Deutschland

Fahrlehrer/in ist eine staatlich anerkannte, bundesweit einheitlich geregelte Ausbildung für einen Dienstleistungsberuf im Verkehrswesen (technischer Lehrberuf). Um den Beruf auszuüben, braucht man die Fahrlehrerlaubnis. Die Voraussetzungen hierfür regelt das Fahrlehrergesetz. Ausgebildet und geprüft wird nach einer bundesweit geltenden Ausbildungs- bzw. Prüfungsordnung auf Basis dieses Fahrlehrergesetzes.

Die Fahrlehrerlaubnis kann für die Klassen A (Krafträder), BE (Pkw), CE (Lkw) und DE (Busse) erworben werden.

Die Ausbildung zum Fahrlehrer bzw. zur Fahrlehrerin mit der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE dauert in der Regel 10 Monate, davon fünfeinhalb Monate an einer Fahrlehrerausbildungsstätte und viereinhalb Monate in einer Ausbildungsfahrschule.

Die Ausbildung für den Erwerb der Fahrlehrerlaubnis der Klasse A dauert zusätzlich einen Monat, für den der Klasse CE bzw. DE zwei bis drei Monate.

Verschiedene Fahrlehrerausbildungsstätten bieten die Möglichkeit, die Fahrlehrerlaubnis der Klassen A, BE, CE bzw. DE in einem kompakten Lehrgang zu erwerben. In diesem Fall erhöht sich die Ausbildungsdauer um einen Monat für die Fahrlehrerlaubnis der Klasse A und um zusätzliche zwei Monate für die Fahrlehrerlaubnis der Klasse CE bzw. DE.

Adressen & Kontakte
Weitere Links
Le Forem - Dienst für Ausbildung und Beschäftigung der Wallonischen Region
VDAB - Flämischer Dienst für Vermittlung und Ausbildung
Actiris - Dienst der Region Brüssel für Arbeitsvermittlung
Eures - Das europäische Portal zur beruflichen Mobilität
Berufenet - Das Netzwerk für Berufe der Bundesagentur für Arbeit


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