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Fluglotse / Fluglotsin


1. Aufgaben und Tätigkeiten

Aufgaben

Vom Tower oder Kontrollzentrum aus überwachen und leiten Flutlotsen und Fluglotsinnen den Luftverkehr. Dazu stehen ihnen u.a. folgende Hilfsmittel zur Verfügung: Flugpläne, direkter Sichtkontakt, Positionsmeldungen, Radar und Flugfunk. Sie sind die einzigste Verbindung zwischen Flugzeug und dem Erdboden.

Täglich bewegen sich Tausende von Flugzeugen im Luftraum über Belgien.Um die Sicherheit zu gewährleisten, bleiben alle kontrollierten Flüge – das sind praktisch alle Linien-, Charter- und Frachtflüge – vom Start bis zur Landung in der Obhut der Flugsicherung.

Das Symbol für die Flugsicherheit ist der Kontrollturm, der so genannte Tower. Von dort aus koordinieren Fluglotsen und Fluglotsinnen den Verkehr auf den Start- und Landebahnen sowie den Luftraum.

Fluglotsen sind immer nur für einen bestimmten Bereich (Sektor) zuständig. Flugzeuge die sich in diesem Sektor befinden, stehen unter Aufsicht des verantwortlichen Lotsen. Ein Flugzeug wird so immer von Lotse zu Lotse weitergegeben und durchgehend innerhalb der kontrollierten Lufträume gesteuert und überwacht.

Arbeitsmöglichkeiten

In Belgien bestehen zwei Arbeitsmöglichkeiten:

  • Belgocontrol ist zuständig für alle Flüge in Belgien (zuständig für die Infrastruktur, die den Start und die Landung aller Flugzeuge auf nationalem Territorium erlaubt)
  • Belgische Armee

Tätigkeiten

  • Besatzung bei der Flugvorbereitung und während des Fluges unterstützen
  • Luftverkehr nach Instrumentenflug- und Sichtflugregeln kontrollieren und regeln
  • verschiedene Radar-, Navigations- und Informationsübertragungsanlagen bedienen
  • Boden-Bord- und Boden-Boden-Funksprechverkehr in englischer Sprache abwickeln
  • ständige Koordinierung mit benachbarten in- und ausländischen Flugsicherungsstellen durchführen
  • Entscheidungen bei Gefahrenlagen wie Ausfall der Boden-Bord-Verbindung, Flüge bei Vereisungsgefahr, Flüge bei Gewitterlagen und Turbulenzen oder Störungen an Triebwerken und anderen Anlagen treffen
  • Meldungen bei besonderen Vorkommnissen durchführen, z.B. bei Luftfahrzeugunfällen, Schadensfällen oder Störungen
  • mit dem Flugwetterdienst zusammenarbeiten sowie meteorologische Betreuung der Luftfahrzeugführer/innen bei der Flugvorbereitung durchführen
  • Kontakt zu Wetterbeobachtungs- und Wettermeldedienst halten
  • Einhaltung von Vorschriften und Weisungen überwachen

Arbeitsmittel und Objekte

  • Radargeräte
  • computerunterstützte Luftraumkontrollsysteme (CANAC)
  • aktuelle Flugdaten, Flugpläne und Wetterberichte
  • Headsets

Weitere Links
Le Forem - Dienst für Ausbildung und Beschäftigung der Wallonischen Region
VDAB - Flämischer Dienst für Vermittlung und Ausbildung
Actiris - Dienst der Region Brüssel für Arbeitsvermittlung
Eures - Das europäische Portal zur beruflichen Mobilität
Berufenet - Das Netzwerk für Berufe der Bundesagentur für Arbeit


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