Garten- und Landschaftsgestalter/in
3. Ausbildung / Studium
Ausbildungs- oder Studienmöglichkeiten in der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Mittelständische Ausbildung
Lehrausbildung: Gärtner/in - Garten- und Landschaftsbau
Ausbildungsort
ZAWM Eupen
Zulassungsbedingungen
Um einen Lehrvertrag abzuschließen, muß man das 15. Lebensjahr bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem die Lehre beginnt, vollendet haben. Ferner sind das Grundschulzeugnis und das zweite Jahr der allgemeinbildenden Sekundarschule (2.A) oder ein drittes berufliches Jahr (3.B) nachzuweisen. Ist dies nicht der Fall, kann eine Aufnahmeprüfung erfolgen. Für gewisse Berufe werden die Zugangsbedingungen strenger gehandhabt.
Dauer
Ein Lehrvertrag dauert im Prinzip drei Jahre. Während zwei Halbtagen pro Woche erhalten die Lehrlinge Unterricht in Fachtheorie, Fachpraxis und Allgemeinkenntnissen. In den Allgemeinkenntnissen werden insbesondere Deutsch, Mathematik, Wissenschaften, Handel, Aktualität, Recht und Zweitsprache unterrichtet. Die Kurse der Lehrlingsausbildung entsprechen der Gesetzgebung über die Teilzeitschulpflicht.
Schulische Anerkennung
Seit dem Jahr 2009 wird Gesellenzeugnis gleichgestellt mit dem schulischen Abschluss 6B (sechstes Jahr des beruflichen Sekundarunterrichtes) für all diejenigen, die vorab einen Abschluss der 3A oder 4B haben. Lehrlinge können somit, mittels erfolgreichen Abschlusses einer 7B den Zugang zum Hochschulstudium erhalten.
Inhalt
Allgemeine Berufskunde
- Berufsbildung
- Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
- Handwerkliches Gestalten und Anlegen von Grün- und Außenanlagen
- Vorbereitung und Ausführung von Plänen zur Neu- und Umgestaltung von Grün- und Außenanlagen
- Arbeiten mit künstlichen Werkstoffen
- Arbeiten mit Naturmaterialien
- Anwendung der Vermessungskunde
- Be- und Entwässerungstechnik
- Technische Bodenkunde
- Praktischer Unterricht - überbetriebliche Praxisstunden
- Pflege von Grün- und Außenanlagen
- Durchführung von Schnittmaßnahmen
- Schadensvorbeugung und Schadensbekämpfung
- Düngung
- Kulturbegleitende Maßnahmen
- Praktischer Unterricht - überbetriebliche Praxisstunden
- Umgang mit Maschinen und Geräten
- Sicherheit an Maschinen
- Kenntnis von Maschinen und Geräten
- Wartung und Pflege von Maschinen und Geräten
- Praktischer Unterricht - überbetriebliche Praxisstunden
- Pflanzenkenntnisse
- Grundkenntnisse von Aufbau und Lebenserscheinungen der Pflanzen (Botanik)
- Erkennen und Benennen der Pflanzen
- Gezielte Verwendung der Pflanzen unter Beachtung des Standortes
- Pflanztechniken
- Praktischer Unterricht - überbetriebliche Exkursionen zur Förderung der Pflanzenkenntnis und der gezielten Pflanzenverwendung
- Dienstleistung
- Allgemeines Auftreten
- Verstehen und Umsetzen der Kundenwünsche
- Dokumentation von Leistungen
- Verwaltung und Lagerung von Pflanzen und Baustoffen auf der Baustelle und im Betrieb
Anerkennung und Gleichstellung der Diplome
Für die Gleichstellung und Anerkennung von schulischen Abschlüssen (vom Primarschulabschluss bis zum Universitätsabschluss) in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist das Ministerium zuständig. Dort sind auch weitere Informationen zu diesem Thema erhältlich.