KFZ-Mechatroniker/in
3. Ausbildung / Studium
Mittelständische Ausbildung
KFZ-Mechatroniker/in
Ausbildungsorte
- ZAWM Eupen
- ZAWM Sankt Vith
Zulassungsbedingungen
Um einen Lehrvertrag abzuschließen, muß man das 15. Lebensjahr bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem die Lehre beginnt, vollendet haben. Ferner sind das Grundschulzeugnis und das zweite Jahr der allgemeinbildenden Sekundarschule (2.A) oder ein drittes berufliches Jahr (3.B) nachzuweisen. Ist dies nicht der Fall, kann eine Aufnahmeprüfung erfolgen. Für gewisse Berufe werden die Zugangsbedingungen strenger gehandhabt.
Dauer
Der Lehrvertrag dauert drei Jahre. Während zwei Halbtagen pro Woche erhalten die Lehrlinge Unterricht in Fachtheorie, Fachpraxis und Allgemeinkenntnis.
Schulische Anerkennung
Seit dem Jahr 2009 wird Gesellenzeugnis gleichgestellt mit dem schulischen Abschluss 6B (sechstes Jahr des beruflichen Sekundarunterrichtes) für all diejenigen, die vorab einen Abschluss der 3A oder 4B haben. Lehrlinge können somit, mittels erfolgreichen Abschlusses einer 7B den Zugang zum Hochschulstudium erhalten.
Inhalt
Die Lehre ist in drei Schuljahre unterteilt, die drei verschiedene Ebenen entsprechen:
- 1. Jahr: Wartung des Fahrzeuges
- 2. Jahr: Tätigkeiten als Hilfsmechaniker
- 3. Jahr: die Fertigkeiten des/der Kfz-mechatronikers/in
Kfz-Mechatroniker ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung.
Die bundesweit geregelte 3 1/2jährige Ausbildung wird in der Industrie und im Handwerk in folgenden Schwerpunkten angeboten:
- Personenkraftwagentechnik
- Fahrzeugkommunikationstechnik
- Motorradtechnik
- Nutzfahrzeugtechnik
Auch eine schulische Ausbildung ist möglich.
Für die Gleichstellung und Anerkennung von schulischen Abschlüssen (vom Primarschulabschluss bis zum Universitätsabschluss) in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist das Ministerium zuständig. Dort sind auch weitere Informationen zu diesem Thema erhältlich.