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Kosmetiker/in


3. Ausbildung / Studium

Ausbildungs- oder Studienmöglichkeiten in Belgien

Nur über eine Ausbildung oder über Abendkurse ist es in Belgien möglich, Kosmetiker/in zu werden. Ein Studium zum Kosmetiker ist nicht möglich.

Auf der Internetseite "Belbeauty" (siehe „se former“) finden Sie alle möglichen Ausbildungen in Belgien.

Ausbildungs- oder Studienmöglichkeiten in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Mittelständische Ausbildung

Lehrausbildung: Kosmetiker/in

Ausbildungsort

ZAWM Eupen

Zulassungsbedingungen

Um einen Lehrvertrag abzuschließen, muß man das 15. Lebensjahr bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem die Lehre beginnt, vollendet haben. Ferner sind das Grundschulzeugnis und das zweite Jahr der allgemeinbildenden Sekundarschule (2.A) oder ein drittes berufliches Jahr (3.B) nachzuweisen. Ist dies nicht der Fall, kann eine Aufnahmeprüfung erfolgen. Für gewisse Berufe werden die Zugangsbedingungen strenger gehandhabt.

Dauer

Ein Lehrvertrag dauert im Prinzip drei Jahre. Während zwei Halbtagen pro Woche erhalten die Lehrlinge Unterricht in Fachtheorie, Fachpraxis und Allgemeinkenntnissen. In den Allgemeinkenntnissen werden insbesondere Deutsch, Mathematik, Wissenschaften, Handel, Aktualität, Recht und Zweitsprache unterrichtet. Die Kurse der Lehrlingsausbildung entsprechen der Gesetzgebung über die Teilzeitschulpflicht.

Schulische Anerkennung

Seit dem Jahr 2009 wird Gesellenzeugnis gleichgestellt mit dem schulischen Abschluss 6B (sechstes Jahr des beruflichen Sekundarunterrichtes) für all diejenigen, die vorab einen Abschluss der 3A oder 4B haben. Lehrlinge können somit, mittels erfolgreichen Abschlusses einer 7B den Zugang zum Hochschulstudium erhalten.

Inhalt

Die fachtheoretischen Kurse beinhalten folgende Unterrichte:

  • Schönheits- und Behandlungsprodukte
    • Die verschiedenen Typen
    • Behandlungsprodukte
    • Schminkprodukte
    • Ursprung, qualitative Zusammenstellung und Aufbewahrung
  • Berufsausstattung
    • Beschreibung, vorsichtige Verwendung und Pflege
    • Unterhalt und Regulierung von
      • Pneumatischen Geräten
      • Beräucherungsgeräte
      • Ozonerzeuger
      • Infrarotstrahl- und Ultravioletterzeuger
      • Erzeuger von galvanischem Strom, von Hochfrequenzströmen, von Strömen mittlerer und niederer Frequenz, von pseudofaradischen, faradischen und interferierenden Strömen
      • Geräte zur horizontalen und vertikalen Vibro-Massage
      • Geräte zum Mischen der Wachse und Paraffine
  • Theorie
    • Anatomie und Grundlagen der Physiologie
    • Die Farben
    • Geschichte
    • Berufliche Deontologie
    • Grundlagen der Elektrizität
    • Grundlagen der Chemie und der Physik
    • Physikalische und chemische Kräfte und Stoffe
    • Ernährungshygiene
  • Technologie
    • Die ästhetische Massage
    • Die Auswahl der Schönheitspflege
    • Die Schönheitspflege des Gesichts, des Halses und des Dekolletés
    • Das Schminken
    • Die Schönheitspflege des Körpers und der Glieder
    • Die Schönheitspflege der Hände und Füße
    • Verkauf und Werbung
  • Berufliche Hygiene und Sicherheit

Anerkennung und Gleichstellung der Diplome

Für die Gleichstellung und Anerkennung von schulischen Abschlüssen (vom Primarschulabschluss bis zum Universitätsabschluss) in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist das Ministerium zuständig. Dort sind auch weitere Informationen zu diesem Thema erhältlich.

Adressen & Kontakte
Weitere Links
Le Forem - Dienst für Ausbildung und Beschäftigung der Wallonischen Region
VDAB - Flämischer Dienst für Vermittlung und Ausbildung
Actiris - Dienst der Region Brüssel für Arbeitsvermittlung
Eures - Das europäische Portal zur beruflichen Mobilität
Berufenet - Das Netzwerk für Berufe der Bundesagentur für Arbeit


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