Krankenpfleger/in
4. Weiterbildung und Spezialsierung
Durch ein Abkommen in 2000 zwischen den Unterrichtsministern und dem föderalen Gesundheitsminister wurden die Fortbildungsmöglichkeiten der brevetierten Krankenpfleger/inneneingeschränkt. Ihre Möglichkeiten zur Weiterbildung beschränken sich auf die besonderen beruflichen Qualifikationen.
Diese Weiterbildungen sind ausschließlich für Krankenpfleger/innen mit Bachelordiplom und dauern jeweils 1 Jahr.
- Fachkrankenpfleger für Pädiatrie und Neonatologie
- Fachkrankenpfleger für Geistesgesundheit und Psychiatrie
- Fachkrankenpfleger für Volksgesundheit
- Fachkrankenpfleger für Geriatrie
- Fachkrankenpfleger für Intensiv- und Notfallpflege
- Fachkrankenpfleger für Onkologie
- Fachkrankenpfleger für bildgebende Diagnoseverfahren
- Fachkrankenpfleger für Stomatherapie und Wundpflege
- Fachkrankenpfleger für Operations- und Instrumentierassistenz
- Fachkrankenpfleger für Perfusionstechnik
- Fachkrankenpfleger für Anästhesiologie
Diese Weiterbildungen sind für Krankenpfleger/innen mit Bachelordiplom und mit Brevetdiplom zugänglich. Die Kurse gehen jeweils über 150 Unterrichtseinheiten.
- Krankenpfleger mit besonderer Fachkenntnis in den Bereichen Geistesgesundheit und Psychiatrie
- Krankenpfleger mit besonderer Fachkenntnis in den Bereichen Geriatrie
- Krankenpfleger mit besonderer Fachkenntnis in den Bereichen Wundpflege
- Krankenpfleger mit besonderer Fachkenntnis in den Bereichen Palliativpflege
- Krankenpfleger mit besonderer Fachkenntnis in den Bereichen Diabetolgie
- Krankenpfleger mit besonderer Fachkenntnis in den Bereichen Schmerzevaluierung und Schmerzbehandlung
Die Deutschsprachige Krankenpflegevereinigung in Belgien VoG (KPVDB) organisiert regelmäßig verschiedene Weiterbildungen. Einige Beispiele im Jahr 2008 sind:
- Wiederbelebung
- Basale Kommunikation: Aufbaukurs für Grundkurs Basale Stimulation
- Wechsel des suprapubischen Katheters und der Gastrostomiesonde
- Zusatzausbildung Geriatrie
- Strukturierte Automieprogramme
- …
Das aktuelle Ausbildungsangebot finden sie auf den Internetseiten des KPVDB.