Maschinenschlosser/in
3. Ausbildung / Studium
Lehrausbildung: Maschinenschlosser
Ausbildungsort
ZAWM Eupen
Zulassungsbedingungen
Um einen Lehrvertrag abzuschließen, muß man das 15. Lebensjahr bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem die Lehre beginnt, vollendet haben. Ferner sind das Grundschulzeugnis und das zweite Jahr der allgemeinbildenden Sekundarschule (2.A) oder ein drittes berufliches Jahr (3.B) nachzuweisen. Ist dies nicht der Fall, kann eine Aufnahmeprüfung erfolgen. Für gewisse Berufe werden die Zugangsbedingungen strenger gehandhabt.
Dauer
Ein Lehrvertrag dauert im Prinzip drei Jahre. Während zwei Halbtagen pro Woche erhalten die Lehrlinge Unterricht in Fachtheorie, Fachpraxis und Allgemeinkenntnissen. In den Allgemeinkenntnissen werden insbesondere Deutsch, Mathematik, Wissenschaften, Handel, Aktualität, Recht und Zweitsprache unterrichtet. Die Kurse der Lehrlingsausbildung entsprechen der Gesetzgebung über die Teilzeitschulpflicht.
Schulische Anerkennung
Seit dem Jahr 2009 wird Gesellenzeugnis gleichgestellt mit dem schulischen Abschluss 6B (sechstes Jahr des beruflichen Sekundarunterrichtes) für all diejenigen, die vorab einen Abschluss der 3A oder 4B haben. Lehrlinge können somit, mittels erfolgreichen Abschlusses einer 7B den Zugang zum Hochschulstudium erhalten.
Inhalt
- Berufshygiene und –sicherheit
- Werkstoffe
- Einteilung, Eigenschaften und Auswahl der Werkstoffe
- Korrosion und Korrosionsschutz
- Technische Kommunikation
- Geometrische Konstruktionen
- Technische Darstellungen
- Analyse technischer Darstellungen
- Fertigung
- Bearbeitungstechnik
- Längenprüftechnik und Qualitätssicherung
- Maschinen- und Gerätetechnik
- Steuerungstechnik
- Berufsausrüstung
- Handwerkzeug
- Werkbankausstattung
- Werkzeugmaschine und Zubehör
- Schweißausstattung
- Meßwerkzeug
- Werkstatt
- Fachrechnen (Berufs- und Praxisbezogen)
- Physik (Berufs- und Praxisbezogen
Für die Gleichstellung und Anerkennung von schulischen Abschlüssen (vom Primarschulabschluss bis zum Universitätsabschluss) in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist das Ministerium zuständig. Dort sind auch weitere Informationen zu diesem Thema erhältlich.