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Notar/in


1. Aufgaben und Tätigkeiten

Aufgaben

Die Aufgabe des Notars bzw. der Notarin ist es, Konflikte zwischen Personen zu vermeiden, die einen Vertrag abschließen wollen. Hier kann es sich um verschiedene Bereiche handeln: Immobilien, Familie, Unternehmen. Er informiert unparteiisch seine Kunden über ihre Rechte und Pflichten, sowie über die Konsequenzen, sowohl juristisch, finanziell und steuerlich – ihrer Verpflichtungen. Der Notar hört zu, berät, erstellt Gutachten in all diesen Bereichen.

Der Notar arbeitet für die allgemeine Öffentlichkeit und wird durch den König ernannt. Seine Zuständigkeit betrifft drei große Rechtsbereiche: das Immobilienrecht (Verkauf, Kauf, Kredite und Hypotheken …), das Familienrecht (Eheverträge, Adoption, Schenkung, Erbschaften, Scheidung …) und das Unternehmensrecht (Geschäftsgründungen, Fusionen …).

Der Notar interveniert häufig in diesen drei Bereichen, da die Gesetzgebung etwas Schriftliches verlangt, um ein Einverständnis zwischen zwei oder mehreren Parteien zu bestätigen.

Der Notar und seine Mitarbeiter führen bei den verschiedenen Verwaltungen Recherchen durch, um sicher zu gehen, dass der Vertrag unantastbar ist – sowohl was den Inhalt als auch die Form betrifft.

Nach der Beurkundung der Willenserklärung haben sie deren Vollzug einzuleiten und zu überwachen. Dazu wickeln sie den notwendigen Schriftverkehr und ergänzende Rechtsgeschäfte ab. Schwierigkeiten, die bei Vollzug von Urkunden auftreten, müssen Notare und Notarinnen – unter Umständen in Beschwerdeverfahren – ausräumen.

Ferner übernehmen sie Vermögensverwaltungen, Treuhandschaften, Testamentsvollstreckungen.

Arbeitsmöglichkeiten

Notare und Notarinnen arbeiten in Notariaten.

Tätigkeiten

  • Rechtsuchende im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit bzw. vorsorgenden Rechtspflege beraten und betreuen
    • Tatsächliche Verhältnisse und den Willen der Beteiligten in Besprechungen und Verhandlungen ermitteln
    • Rechtsregelungen in Form von Urkunden entwerfen und den Beteiligten vorschlagen (z.B. Testamente, Verträge)
    • Beteiligte über Vor- und Nachteile der entworfenen Urkunde informieren
  • Erklärungen der Beteiligten (Willenserklärungen) beurkunden
    • Erklärungen niederschreiben, vorlesen und von den Beteiligten unterschreiben lassen
    • Schriftstücke zu einer Urkunde zusammenstellen (Siegelung)
  • Vollzug von beurkundeten Rechtsgeschäften einleiten, überwachen und fördern
    • Bei Handelsgesellschaftsverträgen Hinterlegung bewirken
    • Testamente eröffnen und Erbscheine ausstellen
    • Behördliche Genehmigungen und Bescheinigungen bei Grundstückskaufverträgen einholen, Eigentumsumschreibungen im Grundbuch bewirken, Kaufgrundstücke von Belastungen freimachen
    • Ergänzende Rechtsgeschäfte abwickeln
    • Schriftverkehr mit anderen Stellen (z.B. Gläubigern) führen
  • Testamente und Urkunden verwahren
  • Beglaubigung von Unterschriften
  • Expertisen für Immobilien herstellen

Arbeitsmittel und Objekte

  • Gesetzestexte, Kommentare und juristische Datenbanken
  • Computer
    • Textverarbeitung
    • Tabellenkalkulation
    • Internet und Email
  • Telefon und Fax
  • Dienstsiegel

Weitere Links
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