Notar/in
3. Ausbildung / Studium
Das Zusatzstudium zum Notar / zur Notarin dauert 1 Jahr und ist nur möglich mit einem abgeschlossenen Master in Droit - Recht. Das Zusatzstudium wird an den Universitäten in Lüttich, Löwen und Brüssel angeboten.
Dort wird auch der Master in Rechte angeboten.
Die offizielle Ernennung zum Notar ist auch danach nur über ein dreijähriges Praktikum in einem Notariat möglich.
Das Bachelor-Studium in Droit - Recht (3 Jahre – Hochschule) ermöglicht den Zugang zu vielen Berufen im juristischen Bereich. Der Abschluss ermöglicht aber meist nur Zugang zu Assistentenstellen, z. B. Notargehilfe.
Informationen für die Französischsprachige Gemeinschaft erteilt der Service d’information sur les études et les professions (SIEP), weitere Informationen zum Unterrichtswesen in der Französischsprachigen Gemeinschaft finden Sie im Internet.
Zum Notar bzw. zur Notarin kann nur bestellt werden, wer die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz (erfolgreich abgeschlossene Erste und Zweite juristische Staatsprüfung) erlangt hat. Darüber hinaus wird für eine hauptberufliche Tätigkeit als Notar/in ein dreijähriger Anwärterdienst als Notarassessor/in vorausgesetzt.
In einigen Bundesländern können darüber hinaus Rechtsanwälte und -anwältinnen mit mehrjähriger Berufserfahrung und fachlicher Eignung (wird in der Regel durch die erfolgreiche Teilnahme an Vorbereitungskursen nachgewiesen) neben ihrer Anwaltstätigkeit als Notar/in zugelassen werden (Anwaltsnotariat).
Für die Gleichstellung und Anerkennung von schulischen Abschlüssen (vom Primarschulabschluss bis zum Universitätsabschluss) in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist das Ministerium zuständig. Dort sind auch weitere Informationen zu diesem Thema erhältlich.