Notar/in
4. Weiterbildung und Spezialisierung
Neue Gesetze und Gesetzesänderungen fordern von Notaren und Notarinnen eine ständige Weiterbildungsbereitschaft. Im Zuge der Globalisierung und der steigenden Zahl international arbeitender Sozietäten gewinnt internationales Recht zunehmend an Bedeutung.
Weite Informationen erteilt der Conseil francophone de la Fédération Royale du Notariat Belge.
In Lehrgängen und Seminaren zu Themen wie Anwalts- und Notariatsrecht, Miet-, Immobilien- und Baurecht, Ehe- und Familienrecht, Erbrecht oder Handels-, Gesellschafts- und Steuerrecht können Notare und Notarinnen (Uni) ihr Wissen ergänzen und vertiefen.
Notare und Notarinnen (Uni) können mit einem Aufbau-, Ergänzungs- oder Zusatzstudium weitere wissenschaftliche oder berufliche Qualifikationen erwerben oder ihre in Studium und Beruf erworbenen Kenntnisse vertiefen.
Masterstudiengänge können entweder direkt im Anschluss an einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss konsekutiv oder als Weiterbildungsstudiengang nach einer Phase der Berufspraxis absolviert werden.
Die Promotion ist in der Regel Voraussetzung für eine wissenschaftliche Laufbahn an der Hochschule. Aber auch in der Privatwirtschaft, im Bereich der Forschung und öffentlichen Verwaltung eröffnet sie den Zugang zu gehobenen beruflichen Positionen.