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Beschäftigung von Ausländern

Grundsätzlich benötigt man für die Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers eine Arbeits- bzw. Beschäftigungserlaubnis.

Welche Bedingungen erfüllt werden müssen, um als Arbeitgeber einen ausländischen Arbeitnehmer legal beschäftigen zu dürfen, hängt von mehreren Faktoren ab.

Im deutschsprachigen Gebiet Belgiens ist das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft für die Bearbeitung der Anträge zuständig. Dort erhalten Sie auch die erforderlichen Informationen zu Antragsstellung, Verfahrensfragen, Bedingungen usw.

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