
Was müssen Sie über die Eintragung wissen?
Eine verpflichtete Eintragung ist notwendig:
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wenn Sie arbeitslos geworden sind und Arbeitslosengeld beantragen möchten
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wenn Sie Schul-, Lehr- oder Studienabgänger sind und keine vollzeitige Arbeit gefunden haben
Eine Eintragung kann auf freiwilliger Basis erfolgen:
Wie müssen Sie sich eintragen?
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Sie brauchen nur den Eintragungsbogen auszufüllen und einzureichen, entweder persönlich, per Post oder per E-Mail. Der Eintragungsbogen steht in Druckfassung und interaktiver Fassung als Download auf unserer Website zur Verfügung. Wenn Sie ihn nicht persönlich abgeben, fügen Sie bitte auch eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Ausweises oder Ihrer Aufenthaltserlaubnis bei.
- Achtung: eine Eintragung, die das Anrecht auf Arbeitslosengeld oder Berufseingliederungsgeld eröffnen kann, muss persönlich vorgenommen werden (nicht telefonisch, per Post oder E-Mail).
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Sobald Sie eingetragen sind, erhalten Sie eine Eintragungsbescheinigung. Diese müssen Sie bei Ihrer Zahlstelle einreichen, wenn Sie dort Geld beantragen (z.B. Arbeitslosengeld).
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Jede Änderung Ihrer persönlichen Situation (Adresse, Arbeitsunfähigkeit, Studienbeginn, usw.) sollten Sie uns mitteilen. So bleibt Ihre Akte immer auf dem neuesten Stand. Die Mitteilung kann persönlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
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Wenn Sie eine neue Arbeit haben, vergessen Sie bitte nicht, uns Folgendes mitzuteilen: Name des Arbeitgebers, ausgeübter Beruf, Anfangsdatum der Beschäftigung, Stundenzahl (Teilzeit oder Vollzeit), Arbeitsvertragsart (unbefristet, befristet, Interim).
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Die Eintragung ist natürlich kostenlos.
Welche Dokumente sollten Sie bei einer persönlichen Eintragung mitbringen?
- Bei einem Wohnsitz in Belgien: Ihren gültigen belgischen Personalausweis oder Ihre gültige belgische Aufenthaltserlaubnis und gegebenenfalls Arbeitserlaubnis;
Bei einem Wohnsitz außerhalb Belgiens: Ihren gültigen Personalausweis und gegebenenfalls Arbeitserlaubnis.
- Bei einer Ersteintragung: den vollständig ausgefüllten Eintragungsbogen mit detaillierten Angaben zu Ihrer schulischen und beruflichen Laufbahn;
Für eine Wiedereintragung reicht ein vollständiger Lebenslauf.
- In außergewöhnlichen Fällen auch zusätzliche Dokumente (wie zum Beispiel Leistungsexport PDU2/E303, Bluecard, und andere Dokumente).
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