Arbeitsplatzerprobungspraktikum
Ziel der Maßnahme ist, Arbeitsuchenden Einblicke in den Berufs- und Unternehmensalltag zu geben und sie erste berufliche Erfahrungen sammeln zu lassen. Die Interessenten sollten möglichst selbst eine Praktikumsstelle finden. Das Arbeitsamt kann aber auch eine Stelle vorschlagen. Die Praktikanten schließen einen Ausbildungsvertrag ab (kein Arbeitsvertrag).
Die Teilnehmer müssen folgende Bedingungen erfüllen:
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als Arbeitsuchender eingetragen sein (erwerbslos, teilzeitbeschäftigt, in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme beschäftigt)
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nicht durch Selbstverschulden gekündigt worden sein
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nicht mehr der Schulpflicht unterliegen
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ihren Wohnsitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben
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nicht im Besitz eines Hochschul- oder Universitätsdiploms sein
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im Besitz einer Arbeitserlaubnis sein
Organisation: Arbeitsamt (mit Unternehmen)
Beginn: nach Bedarf
Dauer: mindestens 1 Woche, höchstens 1 Monat (in besonderen Fällen um 1 Monat verlängerbar)
Möglichkeit eines Halbzeitpraktikums: Die o. e. Zeiträume verdoppeln sich.
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