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Natürlich sollten sie darauf achten, dass Ihre Beschwerde auch tatsächlich das Arbeitsamt betrifft und nicht andere Einrichtungen, wie etwa das Landesamt für Arbeitsbeschaffung (ONEm / LfA). Damit es nicht zu Verwechslungen kommt und Ihre Beschwerde gleich die richtige Adresse erreicht, informieren wir Sie hier, wer wofür zuständig ist.