Kontrolle des Suchverhaltens
Ihre Eintragung als Arbeitsuchender beim Arbeitsamt der DG gibt Ihnen Anrecht auf verschiedene Sozialleistungen (Familienzulagen, Krankenversicherung, ...) sowie den Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung bzw. Berufseingliederungsgeld. Die Eintragung ermöglicht Ihnen auch den Zugang zu den Dienstleistungen des Arbeitsamtes, wie z.B. Arbeitsberatung, Vermittlung, Treffpunkt InterAktiv, Berufsberatung, Berufsausbildung, usw.
Gleichzeitig verpflichten Sie sich aber auch, den Pflichten als Arbeitsuchender nachzukommen und sich aktiv und selbständig um Arbeit zu bemühen. Unsere Arbeitsberater/innen werden gemeinsam mit Ihnen einen Aktionsplan ausarbeiten, um Sie bei Ihrer Arbeitsuche begleitend zu unterstützen und diese wirksam zu gestalten.
Ihre Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt wird in regelmäßigen Abständen vom Kontrolldienst des Arbeitsamtes überprüft und bewertet. Man spricht hier auch von der "Bewertung der aktiven Verfügbarkeit". Fällt diese Bewertung positiv aus, beziehen Sie weiterhin Arbeitslosenunterstützung, bzw. erhalten Sie als Schulabgänger nach 2 positiven Bewertungen das Anrecht auf Berufseingliederungsgeld. Werden Ihre Anstrengungen aber als unzureichend betrachtet, kann die Arbeitslosenunterstützung gekürzt oder sogar gestrichen werden.
Was sind Ihre Pflichten als Arbeitsuchender?
Sie müssen
- dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und aktiv nach Arbeit suchen;
- Ihre Bemühung um Arbeit belegen können (d.h. am besten schriftlich dokumentieren);
- jede zumutbare angebotene Stelle, Aus- und Weiterbildung annehmen;
- am gemeinsam aufgestellten Aktionsplan mit Ihrem Arbeitsberater aktiv mitwirken, d.h. die verschiedenen Aufgaben in der vereinbarten Frist erledigen.
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